Zur Person

Andreas Ruch ist Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Eingriffsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW und seit 2017 als Strafverteidiger tätig.
Seine wissenschaftliche Arbeit und seine Tätigkeit in der Strafverteidigung beschäftigen sich insbesondere mit Verfahren an der Schnittstelle von Strafrecht und Polizeirecht.

 

Er studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum, promovierte bei Prof. Dr. Thomas Feltes, M.A. und war dort wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft. 2018 wurde er an die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW berufen.